Unterscheidung zwischen Vertrag und Smart Contract
Ein Smart Contract ist kein Vertrag an sich, sondern nur das diesen darstellende Programm. Für den Fall, dass der Inhalt des Vertrags und des Smart Contract voneinander abweichen, ist daher nur der Vertrag rechtlich bindend. Wurde der Vertrag nicht in die Blockchain als Smart Contract implementiert, ist der Vertrag trotzdem wirksam. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn die Implementierung Bedingung für die Wirksamkeit der Willenserklärung i. S d. § 158 Abs. 1 BGB ist oder eine „Blockchainform“ nach § 125 S. 2 BGB vereinbart wurde.