In der DLT zu speichernde Daten

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Daten aus gesetzlichen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln

Zunächst sind diejenigen Daten zu speichern, die erforderlich sind, um den gesetzlichen Aufzeichnungspflichten aus Art. 18 VO EG 178/2002 und §§ 44 Abs. 3 LFGB zu entsprechen.

Daten zur Qualitätssicherung

Zur Qualitätssicherung ist es erforderlich, dass darüber hinaus noch weitere Daten gespeichert werden. Diese Daten stammen aus zwischen den Verarbeitungsschritten und Transportabschnitten fortwährend durchgeführten Qualitätskontrollen. Die Speicherung der Daten im Blockchain-Verzeichnis ermöglicht zum einen, dass die übrigen Teilnehmer – bspw. die Abnehmer – die Durchführung der Kontrollen und die dabei festgestellten Werte einsehen können. Zum anderen ist eine nachträgliche Änderung der einmal gespeicherten Daten nicht möglich. Bezogen auf die eingangs dargestellte Käseherstellung kann die Milch damit bereits zur Molkerei transportiert werden, mit der Verarbeitung hingegen bis zum Ende der Laboruntersuchung und der folgenden Eintragung der Laborergebnisse in die Blockchain gewartet werden. Die Werte geben Aufschluss über die Zusammensetzung der Milch und evtl. enthaltene Krankheitserreger. Die Laboruntersuchung wird von einem Mitarbeiter durchgeführt, der die gewonnenen Ergebnisse daraufhin in die Blockchain einfügt.

Standortdaten

Des Weiteren könnten Standortdaten unter anderem von Transportfahrzeugen verarbeitet werden. Dadurch (bspw. mittels GPS) ließen sich die Transportwege der Produkte feststellen. Wären diese Daten ebenfalls für den Endverbraucher einsehbar, könnte dieser mittelbar auf die Herkunft und die Nachhaltigkeit des Transports schließen.

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